!!! AB 01.07.2011 NEUE PRÜFUNGSFRAGEN !!!
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IMPRESSUM

FAHRSCHULE ANDRE SCHREITER
INHABER: ANDRE SCHREITER
04539 GROITZSCH BAHNHOFSTR:45

RECHNUNGSADRESSE: FAHRSCHULE ANDRE SCHREITER
04565
REGIS BREITINGEN /OT RAMSDORF HAUPTSTR:63

TEL: 0172 5848559 ODER 034492 25788
EMAIL: schreiter.regis@freenet.de
HOMEPAGE: fahrschule-andre-schreiter-groitzsch.de

VERANTWORTLICHER WEBSEITE: ANDRE SCHREITER

ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE: LANDESDIREKTION LEIPZIG

BEIM FINANZAMT BORNA:

UMSATZSTEUER IDENTIFIKATIONSNUMMER: DE271152317  

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Insofern Du es von uns verlangst, gewähren wir Dir Einblick in die über Dich gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen auch diese auf Wunsch. Wenn Ihr eure Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollt, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse.

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!!! ALLE ANGABEN NACH BESTEM WISSEN, JEDOCH OHNE GEWÄHR !!!


Prüfungsfragenänderung zum 01.07.2011

-INFO VOM VOGELVERLAG-

 Ab dem 1.Juli 2011 werden bei der theoretischen Führerscheinprüfung fünf Fragen neu in den amtlichen Fragenkatalog aufgenommen. (unter anderem zum Verhalten gegenüber sehbehinderten Menschen) Zwei Fragen werden geändert, drei Fragen werden gestrichen.  (Fragen zur Hauptuntersuchung) -Bei 158 Prüfungsfragen werden Fotos und gezeichnete Grafiken durch fotorealistische grafische Darstellungen ersetzt. In der Januar Ausgabe der Zeitschrift ,,Fahrschule“ wurde erläutert, wie sich diese Bilder in Zukunft verändern. Es wird so genannte Mutterfragen geben- siehe:

http://www.fahren-lernen.de/fahrsch%c3%bcler/aktuelles.aspx

Hier 4 der neuen Prüfungsfragen als pdf Datei vom Wendel Verlag:

!!!!!! Bitte am Rand die Kreuze und das klein Gedruckte beachten !!!!!!

-die Kreuze neben den Bidern passen nur zu der anderen Seite-

http://www.wendel-verlag.de/secure/download/b_neuefragen2011_a4.pdf?PHPSESSID=de4b93d757f0b6b30b06b72707ca0710

ERGÄNZUNG zur Prüfungsfragenänderung am 01.07. 2011 vom VOGEL VERLAG

Es werden vorerst nur die „Mutterbilder“ geprüft. ( Varianten kommen erst später )

Es werden noch keine Filmfragen geprüft. ( In einigen Niederlassungen der DEKRA werden im Anschluss an die Theorieprüfung als Test Filmfragen auf freiwilliger Basis ohne Bewertung gestellt )- !!QUICKTIME PLAYER WIRD BENÖTIGT!!

Schauen  Dir den MP.4 Film an : www.fahren-lernen.de/pruefung2011 


Gebühren und Entgelte   (außerhalb der Fahrschulausbildung)

der Technischen Prüfstelle beim DEKRA e.V. Dresden - Fahrerlaubniswesen -

nach Anlage zu § 1, 3. Abschn. Nr. 1 und § 2 der GebOSt                      

Sachsen Teil 1                                                                        gültig ab 01. März 2009

Klassen

Theorie

Praxis

EURO

netto

incl.

19% MWSt.

EURO

netto

incl.

19% MWSt.

Klasse A / A unbegrenzt vor Fristablauf

17,50  

20,83 

94,80/ 63,20

112,81/ 75,21

Klasse A1

17,50  

20,83 

71,40

84,97

Klasse B / BE

17,50  

20,83 

71,40

84,97

Klasse C / CE, C1, D/ D1

17,50  

20,83 

118,00

140,42

Klasse C1E

-

-

118,00

140,42

Klasse DE, D1E

-

-

111,00

132,09

Klasse M, S

17,50 

20,83 

47,40

56,41

Klasse T

17,50 

20,83 

94,80

112,81

Klasse L

17,50 

20,83 

-

-

Prüfung für eine Bescheinigung

(Mofa 25) nach § 5 FeV

 

12,00 

 

14,28 

 

-

 

-

Fremdsprachige Theorieprüfung (11 Sprachen)

17,50 

20,83 

 

 

Aufhebung Automatik n. Anlage 7 FeV     Kl. B

-

-

47,60

56,64

Theoretische Prüfung am PC in Deutsch mit Audiounterstützung

19,60

23,32

 

 

Aufhebung Automatik n. Anlage 7 FeV außer Kl. B

-

-

2)

2)

Eignung §§ 11, 13 und 14 (je angefangene . Viertelstunde)

20,65

24,57

20,65

24,57

Ausfertigung einer Bescheinigung

(Mofa 25) nach § 5 FeV

 

6,50

 

7,74

 

-

 

-

Ausfertigung einer Prüfbescheinigung 4)

3,73

4,44

3,73

4,44

Zusätzliche Prüfungen bzw. Gebühren

 

 

 

 

Theor. Prüfung am PC in Fremdsprachen mit Audiounterstützung (Minidisc- Sprachen)

64,77

77,08

 

 

Einzelprüfung (je angefangene Viertelstunde)

20,65

24,57

 

 

 Teilprüfungen/Praxis

 

 

 


Klassen

Verbinden und Trennen

Nur Prüfungsfahrt

(einschl. Grundfahraufgaben)

netto

incl. MWSt.

netto

incl. MWSt.

BE

16,00

19,04

55,40

65,93

C1E, CE

16,00

19,04

102,00

121,38

D1E, DE

16,00

19,04

95,00

113,05

T

16,00

19,04

62,80

74,73

 

In den Fällen, in denen der Termin für den theoretischen und praktischen Teil der Prüfung auf Antrag des Bewerbers auf einen Tag festgesetzt wird, der Bewerber jedoch den theoretischen Teil der Prüfung nicht besteht, wird auch die Gebühr für den praktischen Teil erhoben.

Werden mehrere theoretische Prüfungen an einem Termin durchgeführt, wird nur einmal die Gebühr erhoben.

Können der praktische oder der theoretische Teil ohne Verschulden des aaSoP und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers 3), am festgesetzten Termin nicht stattfinden oder nicht beendet werden, wird die volle Gebühr für den ausgefallenen Prüfungsteil erhoben.

Theorieprüfungen erfolgen grundsätzlich als Gruppenprüfung. Einzelprüfungen sind im Antragsverfahren gesondert zu beantragen.

Wird bei Prüfungen nach kombinierten Fahrerlaubnisklassen der praktische Teil der Prüfung nur für eine Klasse wiederholt, so ist nur die Gebühr für diese Klasse zu entrichten.

Für hier nicht genannte Leistungen gilt das Entgelt je angefangene Viertelstunde entsprechend GebOSt.

1)    wird der ausgewiesene Zeitaufwand überschritten, erhöht sich die Gebühr je angefangene Viertelstunde

2)    2/3 der beantragten Klasse

3)    i.d.R. gilt Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

4)    entsprechend Landesregelungen


Antragsteller im Landkreis Leipziger Land geben den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim Landratsamt Leipziger Land, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna zu folgenden Öffnungszeiten ab:

Montag 8°° - 12°° Uhr
Dienstag 8°° - 12°° Uhr und 14°° - 18°° Uhr
Donnerstag 8°° - 12°° Uhr und 14°° - 16°° Uhr
Freitag 8°° - 12°° Uhr

Zum Landkreis Leipziger Land gehören folgende Städte und Gemeinden Ortsteile:

Böhlen, Borna, Deutzen, Elstertrebnitz, Espenhain, Eulatal, Eula Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Kitzen, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Lobstädt, Markkleeberg, Markranstädt, Narsdorf, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Ramsdorf, Rötha, Zwenkau, Altengroitzsch Audigast Auligk Berndorf Brösen Cöllnitz Droßkau Gatzen Großstolpen Großpriesligk Hagenest  Hemmendorf Hohendorf Kleinhermsdorf Kleinprießligk Kobschütz Langenhain Löbnitz- Bennewitz Maltitz Methewitz Michelwitz Nehmitz Nöthnitz Obertitz Oellschütz Pautzsch Pödelwitz Saasdorf Schnaudertrebnitz Wildenhain Wischstauden Elstertrebnitz Großstorkwitz Weideroda Carsdorf, Zauschwitz Maschwitz Wiederau Großstorkwitz Weideroda

Borna Landratsamt Leipziger Land
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
Fon 03433/ 241-425; -419; -418; -416
Fax 03433/ 241-493
E-Mail: zulassung@ landratsamt-leipzigerland. de

 - Weitere Gebühren außerhalb der Fahrschulausbildung -


Außerhalb der Kosten, die für die Führerschein-Ausbildung anfallen – solltet ihr diese weiteren Kosten einplanen: Es muss der Antrag beim Ordnungsamt gestellt werden, ein Sehtest sowie ein Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“.

In seltenen Fällen müssen nach einem nicht bestandenem Sehtest mit Kosten für eine Sehhilfe (Brille o. Kontaktlinsen) gerechnet werden.

Für den Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“ solltet ihr zusätzliche Kosten für die Beantragung des Antrages beim Ordnungsamt einbeziehen. Pro Begleitperson wird für die Überprüfung der Begleitperson zusätzlich eine Gebühr erhoben.

Allgemeine Kosten- gelten nur als Orientierungshilfe-keine Gewähr:

Antrag beim Ordnungsamt 43,40 €

Kostenübersicht: z.B. Sanitätsschule

Sehtest   6,00 €
Lebensrettende Sofortmaßnahmen 20,00 €
Passfoto ( 2 Stück )   3,00 €

Für die Antragsstellung zur Erst-Erteilung einer Fahrerlaubnis müssen folgende Unterlagen der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

-          Personalausweis oder Reisepass

-          Nachweis der Teilnahme an der Unterweisung lebensrettender Sofortmaßnahmen

-          Amtliche Sehtestbescheinigung

-          1 Lichtbild neueren Datums ohne Kopfbedeckung im Halbprofil, Größe 35x45mm

Zusätzlich müssen Antragsteller die am begleitenden Fahrens ab 17 Jahren teilnehmen,

folgende Unterlagen vorlegen:

-          Beiblatt „Antrag zur Teilnahme am begleiteten Fahren“

-          Beiblatt „Angaben der Begleitperson“ von jeder Begleitperson

-          Kopie des Führerscheins und des Personalausweises jeder Begleitperson

-          Postleitzahlen der Wohnadresse jeder Begleitperson


 - Merkblatt zum begleiteten Fahren ab 17 Jahre -Einleitung

Die Alterstruppe der 18- bis 24-jährigen ist deutlich überproportional am Unfallgeschehen im Straßenverkehr beteiligt. Obwohl sie lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9% ausmacht, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23% fast dreimal so hoch. Gründe für das beträchtliche Unfallrisiko sind mangelnde Erfahrung, Selbstüberschätzung und eine hohe Risikobereitschaft. Hier soll der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" den jungen Fahranfängern helfen, in den risikoreichen Monaten nach der Führerscheinprüfung erste Erfahrungen in Anwesenheit einer verantwortungsvollen Begleitperson zu machen. Außerdem sollten sie lernen schwierige Verkehrssituationen zu bewältigen. Ziel des Modellversuchs ist es, das Unfallrisiko für Fahranfänger herabzusetzen. 

Auflagen für das begleitende Fahren ab 17

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist für junge Fahrer und ihre Begleiter an bestimmte Auflagen gebunden. So dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrerlaubnis berechtigt zu einem begleiteten Fahren in Deutschland, gilt jedoch nicht im Ausland. Daher dürfen die Jugendlichen, auch in Begleitung, noch nicht im Ausland selber fahren.

  Was haben Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu beachten?

Achten Sie darauf, dass Sie und Ihre Insassen stets angegurtet sind. Fahren Sie defensiv und vorausschauend. Halten Sie genügend Abstand und passen Sie Ihre Fahrweise an die Witterungsverhältnisse an (Regen, Schnee- oder Eisglätte, etc.). Fahren Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich krank oder übermüdet fühlen. Sie müssen bei jeder Autofahrt Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis mit sich führen. Beachten Sie unbedingt alle Auflagen, da sonst ein Bußgeld erhoben werden kann oder Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Bedingungen für die Begleitperson

Es ist notwendig, diese Begleitperson namentlich in die Prüfbescheinigung eintragen zu lassen – wobei es auch möglich ist, mehrere erwachsene Begleiter zu benennen. Es kann also nicht einfach „irgendjemand“ als Begleitperson mitgenommen werden. Diese Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) haben und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Ebenso dürfen sie ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5‰ nicht mehr begleiten.

 Notwendige Unterlagen

-Antrag auf Teilnahme zum Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ – Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Anlage 1)

-Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ – Angaben der Begleitperson (Anlage 2)

-Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen

-Kopie des Personalausweises der Begleitpersonen

-Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und / oder BE mit den dazu gehörigen Unterlagen (wie bei einem 18-jährigen Antragsteller) 

Gebühren

- 43,40 € für Beantragung des Kartenführerscheins

- 5,10 € pro Begleitperson

- 10,00 € Gebühr für die Ausstellung der befristeten Prüfbescheinigung

  Zeitlicher Ablauf

 Ab 16 1/2 Jahren:     Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher in der Fahrschule Ihrer Wahl. Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich, dabei enthaltene Führerscheinklassen: L, M und S. Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: Keine Bedenken gegen seine Fahreignung.

FAHRERLAUBNISPRÜFUNG:

•Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

•Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

MIT VOLLENDUNG DES 17.LEBENSJAHRES:

• Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)

• Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung (Führerscheinersatzdokument) mit Auflage der Begleitung

BIS ZUR VOLLENDUNG DES 18.LEBENSJAHRES:

Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Sie dürfen nur

- zusammen mit einer Begleitperson fahren. Die Begleitpersonen stehen als

                        Ansprechpartner zur Verfügung.

MIT VOLLENDUNG DES 18.LENENSJAHRES:

Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn sich derJugendliche zwischenzeitlich nichts hat zuschulden kommen lassen. Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden. Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleitung fahren.

           Erwartungen und Aufgaben an die Begleitperson

Nehmen Sie bitte stets Ihren Personalausweis oder Pass mit, damit Sie sich ausweisen können. Führen Sie als begleitende Person immer Ihren Führerschein mit sich. Ihre wichtigste Aufgabe: Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit! Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind oder wenn Sie sich zuvor mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger gestritten haben. Sie haben keine Ausbildungsfunktion (kein „Hilfsfahrlehrer“). Deshalb dürfen Sie nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen. Diese sind im Besitz einer Fahrerlaubnis und damit verantwortliche Fahrzeugführer. Auf keinen Fall dürfen Sie während der Fahrt in das Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt in einer entspannten Atmosphäre stattfindet. Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass durch die Fahrweise andere – auch die Fahrzeuginsassen – gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver). Bei riskantem Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen. Stehen Sie als begleitende Person unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss, kommen Sie Ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Fahrerin bzw. dem jungen Fahrer nicht nach. Sie haben dann unter Umständen mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen.

 Folgen für Fahren ohne Begleitperson

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet (ca. ca.:180,00 €). Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt. 

Wichtiger Hinweis für Begleitpersonen

Teilen Sie (Begleitperson und/ oder junger Fahrer) Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit, dass Ihr Fahrzeug von einem Fahrzeugführer im Alter von 17 Jahren im Rahmen des Modellversuchs genutzt wird. Unter Umständen muss Ihr bestehender Vertrag angepasst werden! Versicherungsnehmer zum Beispiel, die der günstigeren Versicherungsprämie wegen einen Vertrag abgeschlossen haben der beinhaltet, dass der Fahrzeugführer ausschließlich über 23 Jahre alt ist, sollten den Vertrag anpassen lassen, da im Falle eines Unfalls Regressforderungen der Versicherung nicht auszuschließen sind.

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